Ä R G E R  MIT DER BAHN AG?   BAHN-WAHN-TEIL I
 



Auf die untenstehenden netten Schreiben von mir haben weder die Bahn AG noch ihre beiden involvierten (Tochter-)Unternehmen VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) und Credidata (das Inkassobüro der DB) bis dato reagiert.
Seit bald acht (!) Monaten bemühe ich mich um eine Stellungnahme der DB AG zum untenstehenden Vorfall.
(Ganz zu schweigen von 1. der Bearbeitung meines Einspruchs, 2. der Rückerstattung meiner sechzig Mark sowie 3. einer Entschuldigung des Schaffners!)

Nichts, pure IGNORANZ, selbst bei den wiederholten Fristsetzungen durch meinen Anwalt.

Ich frage: Was denkt sich die Bahn dabei, wissend, dass ich DM 60 nicht vor Gericht einklagen würde?

Und interessieren würde mich auch:
Bei wie vielen rechtmässigen Anschlussfahrkarten hat die DB inoffiziell und unzulässig eine solche "Strafgebühr" erhoben?

War's ein lohnendes Geschäft, plus Provision für die Zugbegleiter? Die Masse macht's, nicht wahr, liebe Bahn?!

Lesen Sie im Folgenden mein glühendes Plädoyer

  • für Kundenservice bei der Deutschen Bahn sowie ihrer Verkehrsverbünde;
  • gegen willkürliche Behandlung durch die Zugbegleiter;
  • gegen absichtliche Irritation der Reisenden, Informationsdefizite, gegen Werbung mit einem "guten Namen" und mit einem Image, dass meines Erachtens schon lange nicht mehr hält, was es verspricht.

 

 



zur kurzbeschreibung Kurzschilderung des Sachverhalts (Teil I)
zum widerspruch Mein Widerspruch gegen die unzulässige Fahrpreisnacherhebung (an die Credidata GmbH, Baden-Baden) (Teil II)
zur beschwerde Meine Beschwerde: Unverschämtes Verhalten eines VRR-Zugbegleiters (an die Bahn AG, Frankfurt) (Teil III)



 


 

Kurzschilderung des Sachverhalts

Am Sonntag, 17.12.2000 verweigerte mir der Zugbegleiter auf der Strecke Krefeld Hbf - Münster (Westf.) Hbf das Ausstellen einer Fahrkarte im Zug und erhob stattdessen eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von DM 60,-.

Diesen Betrag habe ich - zwangsweise - zur Fristwahrung innerhalb von 14 Tagen an die von der Deutschen Bahn AG beauftragte Firma Creditata GmbH, Baden-Baden, überwiesen.


Unverzüglich habe ich:

  1. Einspruch gegen die unrechtmäßig erhobenen DM 60,- eingelegt. - Inzwischen zwei Fristsetzungen meinerseits bezüglich meines Einspruchs gegen die Fahrpreisnacherhebung hat die Firma Credidata GmbH bis zum heutigen Tage ignoriert.
  2. Beschwerde wegen des unverschämten Verhaltens des Zugbegleiters und seiner Sicherheitsbegleiter in beschriebener Situation eingelegt. - Auch von Seiten der Bahn ist bisher keinerlei Stellungnahme zu dem Vorfall erfolgt.

Meine Forderung lautet:

Da ich bereits im Zug wusste - und mir die Deutsche Bahn AG diesen Sachverhalt aufgrund des Vorfalls erneut bestätigt (!) hat - dass mir der Zugbegleiter eine Anschlussfahrkarte hätte ausstellen müssen, fordere ich von der Firma Credidata GmbH mindestens den unzulässig erhobenen Betrag in Höhe von DM 60,- wieder.

Abgesehen von Ärger und beträchtlichem Zeitaufwand sind mir inzwischen allein für das Briefporto zusätzliche Kosten entstanden, welche die Fahrtkosten von Krefeld nach Münster mit meiner BahnCard (DM 8,50) längst überschreiten!


Anlagen

1. Einspruch vom 19.12.2000 an die Firma Credidata GmbH

2. Beschwerdeschreiben vom 19.12 an die DB Regionalbahn Rhein-Ruhr, Essen, dieses Schreiben ging mit gleicher Post an die Deutsche Bahn AG, Kundenbetreuungsstelle, Frankfurt

3. Zweite Fristsetzung vom 4.1.2001 an die Firma Credidata GmbH 4. Kopie der im Zug am 17.12.2000 ausgestellten Fahrpreisnacherhebung

5. Handschriftliche Information von Herrn Türpitz, Deutsche Bahn Münster, vom Gespräch am 18.12.2000