Kurzschilderung des Sachverhalts
Am Sonntag, 17.12.2000 verweigerte mir der Zugbegleiter auf der Strecke Krefeld Hbf - Münster (Westf.) Hbf das Ausstellen einer Fahrkarte im Zug und erhob stattdessen eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von DM 60,-.
Diesen Betrag habe ich - zwangsweise - zur Fristwahrung innerhalb von 14 Tagen an die von der Deutschen Bahn AG beauftragte Firma Creditata GmbH, Baden-Baden, überwiesen.
Unverzüglich habe ich:
Meine Forderung lautet:
Da ich bereits im Zug wusste - und mir die Deutsche Bahn AG diesen Sachverhalt aufgrund des Vorfalls erneut bestätigt (!) hat - dass mir der Zugbegleiter eine Anschlussfahrkarte hätte ausstellen müssen, fordere ich von der Firma Credidata GmbH mindestens den unzulässig erhobenen Betrag in Höhe von DM 60,- wieder.
Abgesehen von Ärger und beträchtlichem Zeitaufwand sind mir inzwischen allein für das Briefporto zusätzliche Kosten entstanden, welche die Fahrtkosten von Krefeld nach Münster mit meiner BahnCard (DM 8,50) längst überschreiten!
Anlagen
1. Einspruch vom 19.12.2000 an die Firma Credidata GmbH
2. Beschwerdeschreiben vom 19.12 an die DB Regionalbahn Rhein-Ruhr, Essen, dieses Schreiben ging mit gleicher Post an die Deutsche Bahn AG, Kundenbetreuungsstelle, Frankfurt
3. Zweite Fristsetzung vom 4.1.2001 an die Firma Credidata GmbH
4. Kopie der im Zug am 17.12.2000 ausgestellten Fahrpreisnacherhebung
5. Handschriftliche Information von Herrn Türpitz, Deutsche Bahn Münster, vom Gespräch am 18.12.2000